Gültig für alle Dienstleistungen von SwissLoad im Bereich Webentwicklung, Hosting-Vermittlung und Wartung.
SwissLoad
Inhaber: Nevio Marcon (minderjährig)
Tätigkeit: Nebenberuflich neben Berufslehre
Standort: Widnau, Schweiz
E-Mail: info@swissload.ch
Telefon: +41 77 493 68 41
Da der Inhaber minderjährig ist, erfolgt der rechtsverbindliche Vertragsabschluss gemäss Art. 19 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) durch die gesetzliche Vertretung oder mit deren ausdrücklicher Zustimmung. Ohne diese Zustimmung sind Verträge schwebend unwirksam und können von der gesetzlichen Vertretung nachträglich genehmigt oder abgelehnt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Verträge zwischen SwissLoad und der Kundschaft betreffend:
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie von SwissLoad ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Webseite von SwissLoad abrufbar.
3.1 Webentwicklung: SwissLoad erstellt individuelle Webseiten nach den Anforderungen der Kundschaft. Der Umfang der Leistung wird in der Offerte oder im Projektauftrag konkret beschrieben. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Hosting-Vermittlung: SwissLoad vermittelt Hosting-Dienste über Drittanbieter und richtet diese im Auftrag der Kundschaft ein. SwissLoad ist dabei nicht selbst Hosting-Provider und haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeit oder Ausfälle des Drittanbieters. Das Vertragsverhältnis betreffend Hosting besteht direkt zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Hosting-Anbieter.
3.3 Wartung und Support: Sofern vereinbart, umfasst die Wartung regelmässige technische Updates, Sicherheitsprüfungen, Fehlerbehebung und inhaltliche Kleinanpassungen im definierten Umfang. Art und Umfang der Wartung werden individuell vereinbart.
3.4 Kostenloser Prototyp: SwissLoad kann der Kundschaft einen kostenlosen, unverbindlichen Website-Prototyp zur Veranschaulichung erstellen. Dieser dient ausschliesslich Demonstrationszwecken. Ohne ausdrückliche Beauftragung durch die Kundschaft entsteht daraus keine Zahlungspflicht und kein Vertragsverhältnis. Die Nutzungsrechte am Prototyp verbleiben bei SwissLoad.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Die Offerte von SwissLoad ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Aufgrund der Minderjährigkeit des Inhabers wird die Kundschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung Voraussetzung für die rechtliche Verbindlichkeit ist. SwissLoad holt diese Zustimmung vor Leistungsbeginn ein.
5.1 Währung: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders ausgewiesen.
5.2 Offerten: Preise können als Pauschalpreis oder nach Aufwand (Stundensatz) offeriert werden. Der konkrete Modus wird in der Offerte festgehalten.
5.3 Zahlungsfrist: Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Akonto-Zahlungen: Bei umfangreicheren Projekten kann SwissLoad angemessene Akonto-Zahlungen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung) vereinbaren.
5.5 Verzug: Bei Zahlungsverzug kann SwissLoad nach einer schriftlichen Mahnung mit angemessener Nachfrist Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR erheben. Zudem ist SwissLoad berechtigt, laufende Leistungen (z. B. Wartung, Support) bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
5.6 Mehrwertsteuer: SwissLoad ist aktuell nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen, da der Jahresumsatz unter CHF 100'000 liegt. Alle Preise verstehen sich daher ohne MWST. Sollte eine Registrierungspflicht entstehen, wird die MWST separat ausgewiesen.
Für die ordnungsgemässe Leistungserbringung ist die Kundschaft verpflichtet:
Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Kundschaft entstehen, berechtigen SwissLoad zur entsprechenden Anpassung von Lieferfristen und Projektplänen. Entstandener Mehraufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
7.1 Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Design, Code, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SwissLoad.
7.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am vereinbarten Endprodukt für den vertraglich definierten Zweck.
7.3 Die Übertragung von Quellcode, Entwurfsdateien, wiederverwendbaren Code-Komponenten oder Bibliotheken ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.4 SwissLoad behält das Recht, die erstellten Arbeiten anonymisiert als Referenz im eigenen Portfolio zu verwenden, sofern die Kundschaft nicht ausdrücklich widerspricht.
7.5 Die Kundschaft stellt SwissLoad von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der von der Kundschaft gelieferten Inhalte resultieren.
8.1 Abnahme: Nach Fertigstellung prüft die Kundschaft die Leistung innert 10 Arbeitstagen. Ohne schriftliche Rückmeldung innert dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
8.2 Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind innert 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung schriftlich (E-Mail ausreichend) und konkret zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
8.3 Nachbesserung: Bei berechtigten Mängeln hat SwissLoad das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung besteht erst, wenn die Nachbesserung zweimal gescheitert ist.
8.4 Nicht als Mängel gelten: geringfügige Abweichungen vom Entwurf, unterschiedliche Darstellungen in verschiedenen Browsern oder auf verschiedenen Endgeräten, sowie Funktionseinschränkungen, die durch Drittanbieter-Dienste verursacht werden.
9.1 SwissLoad haftet für direkte Schäden, die aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung entstehen.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von SwissLoad, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3 In jedem Fall ist die Haftung von SwissLoad auf den Betrag beschränkt, den die Kundschaft für die betroffene Leistung bezahlt hat.
9.4 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrüche oder Reputationsschäden, soweit gesetzlich zulässig.
9.5 Für Leistungen und Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrare, externe Dienste) übernimmt SwissLoad keine Haftung. Die Haftung richtet sich in diesen Fällen nach den jeweiligen Vertragsbedingungen des Drittanbieters.
9.6 Die Kundschaft ist selbst verantwortlich für regelmässige Datensicherungen ihrer Inhalte, sofern keine Backup-Leistung vereinbart wurde.
10.1 SwissLoad vermittelt und konfiguriert Hosting-Dienste bei externen Anbietern. Der Hosting-Vertrag kommt ausschliesslich zwischen der Kundschaft und dem Hosting-Anbieter zustande.
10.2 SwissLoad kann keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Servern, Domains oder E-Mail-Diensten durch Drittanbieter übernehmen.
10.3 Kosten für Hosting-Dienste, Domains und SSL-Zertifikate, die bei Drittanbietern anfallen, werden separat ausgewiesen und sind von der Kundschaft direkt oder über SwissLoad zu begleichen, je nach Vereinbarung.
10.4 Bei einem Anbieterwechsel unterstützt SwissLoad die Migration im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
11.1 Wartungsleistungen umfassen, sofern vereinbart: technische Updates, Sicherheitsprüfungen, Fehlerbehebungen und kleinere inhaltliche Anpassungen.
11.2 Der Umfang der im Wartungspaket enthaltenen Leistungen wird individuell definiert. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
11.3 Da SwissLoad nebenberuflich betrieben wird, kann keine garantierte Reaktionszeit zugesichert werden. SwissLoad bemüht sich, Anfragen innert 24 bis 48 Stunden zu beantworten.
11.4 Wartungsarbeiten, die eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit erfordern, werden der Kundschaft nach Möglichkeit vorab angekündigt.
12.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
12.2 SwissLoad bearbeitet personenbezogene Daten nach dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) sowie, soweit anwendbar, nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
12.3 Die Kundschaft ist selbst verantwortlich für die datenschutzkonforme Gestaltung ihrer eigenen Webseiteninhalte (z. B. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Kontaktformulare).
13.1 Einmalige Projektleistungen: Einmalige Aufträge (z. B. Erstellung einer Webseite) enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
13.2 Wiederkehrende Leistungen: Wartungs- und Support-Verträge laufen gemäss der individuellen Vereinbarung (z. B. monatlich) und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer Vertragsperiode gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
13.3 Ausserordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: wesentliche Pflichtverletzung trotz Mahnung, Zahlungsunfähigkeit oder Verstoss gegen geltendes Recht.
13.4 Bei Beendigung des Vertrags stellt SwissLoad der Kundschaft auf Anfrage die erstellten Dateien in einem gängigen Format zur Verfügung, sofern alle offenen Rechnungen beglichen sind.
SwissLoad haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle liegen, wie z. B. Naturereignisse, Pandemien, Stromausfälle, Internet-Störungen, behördliche Anordnungen oder Cyberangriffe.
SwissLoad kann diese AGB jederzeit für die Zukunft anpassen. Für bestehende Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Wesentliche Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
17.1 Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten gemäss Art. 32 ZPO, bleiben vorbehalten.
17.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Wohnsitz des Anbieters (derzeit Widnau, Kanton St. Gallen).
Stand: 21. März 2026